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Im Leben kann viel Unvorhersehbares passieren. Ob ungewollte Arbeitslo-
sigkeit oder eine Arbeitsunfähigkeit durch einen plötzlichen Unfall oder eine
Erkrankung: Ereignisse wie diese führen schlagartig zur Veränderung der Ein-
kommenssituation. Sind dann zusätzlich noch Kreditraten zu begleichen, kann
die finanzielle Situation einer Einzelperson oder einer Familie stark strapaziert
werden. Mit einer Restkreditversicherung (RKV) können sich Kreditnehmer
gegen Zahlungsausfälle beim Kredit absichern – und so eine unbeabsichtigte
Überschuldung vermeiden. Aktuell nutzt jeder dritte Haushalt in Deutschland
Ratenkredite, um Konsumgüter zu finanzieren. Davon ist jeder vierte mit einer
Restkreditversicherung abgesichert.
Ist eine RKV freiwillig?
Ja, das zeigt sich daran, dass sich nicht alle Kreditneh-
mer versichern. Laut einer GfK-Studie haben rund 26 Prozent der Nutzer eines
Ratenkredits eine zusätzliche Restkreditversicherung abgeschlossen. Rund
drei Viertel sind nicht versichert.
Sind die Kosten transparent?
Die Kosten für eine Restkreditversicherung wer-
den schwarz auf weiß ausgewiesen. Im effektiven Jahreszins eines Kredits
sind per Gesetz nur die obligatorischen Kosten des Kredits enthalten und kei-
ne freiwilligen Zusatzleistungen wie eine RKV.
Wessen Risiko wird abgesichert?
Wer einen Kredit aufnimmt, verpflichtet sich
auch zur Rückzahlung. Bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod eines
Partners fällt die Ratenzahlung oft schwer. Diese persönlichen Risiken trägt
jeder Kreditnehmer. Sie lassen sich aber absichern – mit einer RKV.
Wie stehen Verbraucher zur RKV?
Mit zwei Dritteln ist die große Mehrheit der
Restkreditversicherten zufrieden. Knapp ein Drittel ist neutral eingestellt und
lediglich vier Prozent zeigen sich weniger zufrieden.
Restkreditversicherung
Mit einer Restkreditversicherung können Verbraucher
ihre Zahlungsfähigkeit absichern
Studie Restkreditversicherung unter
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