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Seit 2015 gibt es Marktwächter für den Finanzmarkt und den digitalen Markt.
Es handelt sich um ein Projekt der Verbraucherzentralen, das vom Bundes-
ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit zehn Millionen Euro
jährlich finanziert wird. Problematisch daran ist, dass der Staat das Verhalten
von Verbrauchern und Anbietern durch private Organisationen überwachen
lässt, die nach eigenem Gutdünken und ohne staatliche Kontrolle agieren
können.
Verbraucherschutz: Befugnisse regeln
Der Staat hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im
Jahre 2015 die Aufgabe des kollektiven Verbraucherschutzes übertragen. Kol-
lektiv bedeutet, dass nicht die individuellen Ansprüche von Verbrauchern aus
Einzelfällen, sondern die Verbraucherinteressen in ihrer Gesamtheit im Vor-
dergrund stehen. Damit hat der Staat gleichzeitig bekundet, dass die Über-
wachung der Verbraucherinteressen im Finanzmarkt eine staatliche Aufgabe
ist. Parallel dazu finanziert der Staat aber auch die privaten Marktwächter der
Verbraucherzentralen. Grundsätzlich hat der Staat die Möglichkeit, seine öf-
fentlichen Aufgaben auch durch private Einrichtungen durchführen zu lassen.
Damit dabei aber die Grundsätze des Rechtstaates eingehalten werden, muss
der Staat wie zum Beispiel beim TÜV genau regeln, welche Aufgaben, Befug-
nisse und Beurteilungsmaßstäbe für das Tätigwerden von Privaten im öffent-
lichen Auftrage gelten sollen.
Privater Pranger ohne Kontrolle
Für die hoheitliche Aufsicht durch die BaFin hat der Staat ein Gesetz erlas-
sen hat, das genau regelt, wie die BaFin ihre Marktkontrolle auszuüben hat.
Demgegenüber dürfen die privaten Marktwächter nach eigenen Maßstäben
bestimmen, welches Marktverhalten und welches Produkt gut, schlecht oder
problematisch für »die« Verbraucher ist. Die Verbraucher selbst werden dazu
nicht gefragt, die Anbieter nicht gehört. Damit finanziert der Staat einen
privaten Pranger und verletzt grundlegende Prinzipien der Demokratie: Die
Regeln werden nicht in einem demokratischen Entscheidungsverfahren fest-
gelegt, die Ankläger unterliegen keiner Haftung und die Beschuldigten haben
Private Marktwächter
Der Staat darf seine Aufgaben nicht auf Private übertragen,
ohne deren Befugnisse zu regeln
und deren Tätigwerden zu kontrollieren