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Rahmen
keinen Rechtsschutz. Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass die Ergeb-
nisse einer Untersuchung überbetont und übertrieben werden, um öffentliche
Aufmerksamkeit zu erregen.
Geltende Rechtsvorschriften einhalten
Während die BaFin einer laufenden Rechts- und Fachaufsicht durch das Bun-
desministerium der Finanzen unterliegt, hat der Marktwächter Finanzen einen
privaten Beirat einberufen, deren Mitglieder er selbst bestimmt. Aufgabe die-
ses Beirates ist es lediglich, Impulse für die Arbeit des Finanzmarktwächters
zu geben und ihn zu den Trends im Markt zu beraten. Der Beirat hat jedoch
keine kontrollierende Funktion und auch keinerlei Eingriffsbefugnis. Somit
erfolgt weder eine staatliche Kontrolle darüber, ob die Steuergelder fachge-
recht eingesetzt werden, noch ob dabei die geltenden Rechtsvorschriften ein-
gehalten werden.
Aus der ersten Untersuchung des Marktwächters
Finanzen
»Bedarfsgerechte Anlage-
produkte«
Dezember 2015
Gewollte Abschreckung?
Wer Bedarfsgerechtigkeit so definiert, dass ein Produkt gleichzeitig
das günstigste, rentabelste, flexibelste und am wenigsten riskanteste sein muss,
wird wenig Auswahl finden. Im Zweifel riskiert er, dass sich Verbraucher überhaupt nicht mit
dem Thema Altersvorsorge befassen.
»
95 Prozent
der Anlagevorschläge
passen nicht«
»Empfohlene Produkte
sind zu teuer,
zu unrentabel, zu unflexibel
oder
zu riskant«
»Ergebnis geht
zu Lasten der
Altersvorsorge
der Bürger«