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Verantwortungsvolle Kreditvergabe
Grundlage jeder Kreditvergabe
ist eine sorgsame Risikobewertung durch die Bank.
Verantwortung tragen aber auch Staat und Verbraucher
Kredite gehören für viele Verbraucher zu ihrem Konsumalltag. Von anderen
Produkten und Dienstleistungen unterscheiden sich Kredite dabei in einem
wesentlichen Punkt. Kauft ein Verbraucher eine Ware von einem Händler, so
erhält dieser im Gegenzug eine Vergütung in Form von Geld. Bei einer Kredit-
vergabe geht die Bank dagegen in Vorleistung, indem sie ihren Kunden Geld
leiht und darauf vertraut, es zurückzuerhalten. Dies erfordert eine fundierte
Risikobewertung durch die Bank, bei der auch die Mitwirkung des Verbrau-
chers erforderlich ist. Der Staat setzt dabei einen sicheren Rechtsrahmen, auf
den sich sowohl Verbraucher als auch Banken verlassen können.
Banken bewerten und tragen die Risiken
Im Kreditgeschäft hat sich eine Vielzahl von Kreditinstituten etabliert, die auf
Konsumkredite in verschiedenen Bereichen spezialisiert sind, wie auf die
Finanzierung von Kraftfahrzeugen oder die Warenfinanzierung im Einzelhan-
del. Jedes dieser Geschäftsfelder hat eine besondere Risikostruktur, und die
Kreditbanken haben über Jahrzehnte Erfahrungen in ihren jeweiligen Ge-
schäftsfeldern gesammelt. Mit diesem Erfahrungsschatz ist es ihnen möglich,
die Risiken in den einzelnen Feldern optimal zu bewerten und eine fundierte
Kreditentscheidung zu treffen. Diese Verantwortung nehmen Banken zum ei-
nen ihren eigenen Kunden gegenüber wahr, aber auch ihren eigenen Geld-
gebern gegenüber, die ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten wollen. Ihre
Standards für Finanzierungen haben die Kreditbanken in ihrem Kodex »Ver-
antwortungsvolle Kreditvergabe für Verbraucher« verankert.
Der Staat sorgt für einen sicheren Rechtsrahmen
Der Staat trägt die Verantwortung dafür, einen ausgewogenen, verständ-
lichen und eindeutigen Rechtsrahmen zu garantieren, und sollte dabei die
Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. Sowohl Verbraucher als auch
Kreditinstitute wollen darauf vertrauen dürfen, dass sich ihre gegenseitigen
vertraglichen Vereinbarungen in einem kalkulierbaren Rahmen bewegen, der
sich nicht nach Vertragsschluss noch ändern kann. Der Staat ist dabei auch
gehalten, die Eigenverantwortung der Verbraucher zu stärken und durch Ge-