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Operationelle Risiken beim Leasing
Der Bankenfachverband setzt sich für eine wirtschaftlich
sinnvolle Auslegung der CRR ein
Die EU hat Anfang 2014 mit der Capital Requirements Regulation (CRR) ein
Regelwerk auf den Weg gebracht, um sicherzustellen, dass alle europäischen
Banken die Risiken aus ihren Geschäften nach den gleichen Maßstäben be-
werten und dementsprechend in gleichem Maße mit Eigenkapital absichern.
Die in der CRR niedergelegten Regeln sehen eine europaweit einheitliche
Handhabung auch von operationellen Risiken vor. Dass nun ausgerech-
net das einheitliche EU-Regelwerk ausschlaggebend dafür sein soll, dass in
Deutschland Banken, die neben Kredit auch Leasing anbieten, für das opera-
tionelle Risiko beim Leasing etwa zehnmal mehr Kapital vorhalten sollen als
zum Beispiel Banken in Frankreich, ist nicht nachvollziehbar und widerspricht
dem Ansinnen der CRR.
Unterlegung des operationellen Risikos per Hilfsrechnung
Als operationelle Risiken werden solche Risiken bezeichnet, die nicht unmit-
telbar mit einem konkreten Geschäft verbunden sind, sondern im Rahmen der
normalen Geschäftstätigkeit auftreten können. Damit gemeint sind beispiels-
weise ein IT-Ausfall oder ein Bankraub, was ohne Zweifel selten ist, aber vor-
kommen kann. Eine konkrete Eintrittswahrscheinlichkeit für solche Ereignisse
zu berechnen, ist jedoch nicht ohne weiteres möglich. Daher bedient sich die
CRR an dieser Stelle einer Hilfsrechnung, die auf Erfahrungswerten der Auf-
seher beruht und auf Zahlungsströme der Bankgeschäfte zurückgreift. Bei
einem Kredit werden die Zinserträge und -aufwendungen in das vorgegebene
Schema der Hilfsrechnung übertragen, so dass das Zinsergebnis die maß-
gebliche Größe für die Ermittlung der Kapitalanforderung ist. Die Zinsauf-
wendungen werden hierfür von den Zinserträgen abgezogen. Beim Leasing
soll dies nach Auffassung der deutschen Bankenaufsicht nicht zulässig sein.
Frankreich verrechnet Leasingerträge mit -aufwendungen
Da die CRR im Schema der Hilfsrechnung nicht bloß von Zins-, sondern auch
von »ähnlichen« Erträgen spricht und ebenso von Zins- und »ähnlichen« Auf-
wendungen, stufen Banken in Frankreich ihre Erträge und Aufwendungen aus
Leasinggeschäften in diesem Schema als dem Kreditgeschäft ähnliche Erträ-
ge und Aufwendungen ein. Diese Vorgehensweise ist wirtschaftlich sinnvoll,