Finanzierung_2015_Jahresbericht_BFACH - page 9

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im Interesse der Stabilität des Finanzmarktes zwingend erforderlich, dass die
Banken für eigene Zwecke Daten aus dem Register erhalten, damit sie ihre
Kreditrisiken besser steuern können.
Mehrfachmeldungen vermeiden
Grundsätzlich ist eine zentrale und einheitliche Datenhaltung sinnvoll. Sie ge-
währleistet eine hohe Qualität und Vollständigkeit der Daten, und sie erspart
Mehrfachmeldungen und Kosten. Zurzeit unterliegen die Banken gegenüber
den Aufsichtsbehörden aber einer nahezu unübersehbaren Fülle aufsichts-
rechtlicher und statistischer Anzeige- und Meldepflichten, die teils auf euro-
päischen und teils auf nationalen Vorgaben beruhen. Diese Pflichten wurden
in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet. Die Aufsichtsbehörden sowie die
europäischen und nationalen Gesetzgeber sollten aus Sicht des Bankenfach-
verbandes gewährleisten, dass diese Meldepflichten sowohl auf das Erfor-
derliche beschränkt als auch koordiniert werden, um Mehrfachmeldungen zu
vermeiden.
Beispiel: Finanzierungsobjekte eines
mittelständischen Betriebes
Banken sollen der EZB künftig jede einzelne gewerbliche Finanzierung melden,
sofern der Gesamtbetrag 25.000 Euro übersteigt. Dies ist bei nahezu allen mittelständischen
und größeren Unternehmen der Fall.
1
Tablet
20 Finanzierungen
= 20 Einzelmeldungen an die EZB
1
Computeranlage
1
Kopiergerät
2
Lieferwagen
10
Produktionsmaschinen
3
Pkws
2
Laptops
Rahmen
1,2,3,4,5,6,7,8 10,11,12,13,14,15,16,17,18,19,...91
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