Finanzierung_2015_Jahresbericht_BFACH - page 8

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AnaCredit
Um Finanzkrisen zu verhindern,
muss die EZB nicht jedes einzelne Finanzierungsobjekt
vom Lieferwagen bis zum Kopierer registrieren
Die Europäische Zentralbank (EZB) plant die Einführung einer zentralen euro-
paweiten Kreditdatenbank namens AnaCredit (Analytical Credit Dataset) ab
2018. Die neuen Datenanforderungen zwingen die Kreditbanken zu erheb-
lichen Änderungen ihrer Kreditprozesse und enormen Investitionen in die IT-
Systeme. Die EZB hat bisher nicht schlüssig dargelegt, dass der Aufwand den
angestrebten Nutzen rechtfertigt. Darüber hinaus erachtet der Bankenfachver-
band die erhebliche Ausweitung der Meldepflichten nur dann als akzeptabel,
wenn dadurch Mehrfachmeldungen vermieden werden und die Kreditbanken
selbst Auskünfte aus dem Register erhalten, um ihre eigenen Kreditrisiken zu
vermindern.
Überzogenes Meldesystem
In der ersten Ausbaustufe des Kreditregisters sollen die Banken umfang-
reiche Daten zu Krediten an Unternehmen ab einem Gesamtkreditbetrag von
25.000 Euro melden. Für notleidende Kredite liegt die Meldegrenze bei 100
Euro. Die IT-Systeme müssen folglich in der Lage sein, jeden einzelnen Kre-
dit melden zu können. Pro Kredit sind rund 100 Merkmale zu melden, darun-
ter Angaben zum Kreditgeber, Kreditnehmer und Geschäft sowie zu Sicher-
heiten, Kreditrisiken und Ausfällen. Um die Geldpolitik zu steuern und Risiken
für das Finanzsystem zu ermitteln, will die EZB mit diesen Daten tiefgehende
Analysen über die Kreditaufnahme der Unternehmen durchführen, z.B. hin-
sichtlich Verschuldungshöhe, Unternehmensgrößen, Sektoren, Regionen und
kreditgebender Banken. Der Bankenfachverband bezweifelt allerdings, dass
die EZB dafür auch solche Unternehmenskredite registrieren und auswerten
muss, die für die Stabilität des Finanzsystems völlig unmaßgeblich sind, wie
Finanzierungen von Pkw und Bürogeräten.
Banken sollten Daten auch für eigene Risikosteuerung nutzen dürfen
Der für die Kreditbanken entstehende Aufwand könnte allenfalls gerechtfer-
tigt sein, wenn die zentrale Datenbank nicht nur für die volkswirtschaftlichen
Aufgaben der EZB, sondern auch für die Beaufsichtigung der Kreditinstitute
durch die Aufsichtsbehörden genutzt werden könnte. Darüber hinaus ist es
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